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   BVerwG, 08.07.1998 - 1 D 52.97   

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BVerwG, 08.07.1998 - 1 D 52.97 (https://dejure.org/1998,8266)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1998 - 1 D 52.97 (https://dejure.org/1998,8266)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1998 - 1 D 52.97 (https://dejure.org/1998,8266)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarmaßnahmen wegen der Veruntreuung von Postgeldern durch einen Postbeamten - Verletzung der Pflicht zur uneigennützigen Amtsführung und zu vertrauenswürdigem Verhalten - Milderungsgrund der Wiedergutmachung - Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 05.10.1994 - 1 D 31.94

    Dienstpflichtverletzung eines Beamten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme -

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 1 D 52.97
    Nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 5. Oktober 1994 - BVerwG 1 D 31.94 - BVerwGE 103, 177 [BVerwG 05.10.1994 - 1 D 31/94] = DokBer B 1995, 75-80 = DÖV 1995, 288 = NVwZ-RR 1995, 287-288 = DÖD 1995, 194-196 = IÖD 1995, 22-24 m.w.N.) läßt die freiwillige, nicht durch Furcht vor Entdeckung bestimmte vollständige und vorbehaltlose Offenbarung des durch den privaten Verbrauch dienstlich anvertrauten Geldes der Post zugefügten materiellen Schadens vor Entdeckung der Tat ausnahmsweise die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses eines bisher unbescholtenen Beamten zu.

    In einem derartigen Fall muß der Täter stets konkret mit seiner Überführung rechnen oder sie befürchten; seine Wiedergutmachung des Schadens erfolgt unter diesen Umständen nicht freiwillig (Urteil vom 5. Oktober 1994 a.a.O. m.w.N.).

  • BVerwG, 20.09.1995 - 1 D 6.95

    Zerstörung des beamtlichen Vertrauensverhältnisses durch Vergreifen an amtlich

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 1 D 52.97
    Diese Notlage muß unverschuldet und aus der Sicht des Beamten ausweglos sein (stRspr, z.B. Urteil vom 20. September 1995 - BVerwG 1 D 6.95 - m.w.N.).

    Die Begleichung von Schulden stünde der Annahme des vorgenannten Milderungsgrundes nur dann nicht entgegen, wenn es sich um solche Schulden handelte, deren Nichterfüllung den Beamten und seine Familie von den für den dringenden Lebensbedarf notwendigen Leistungen abschnitte (Urteil vom 20. September 1995 a.a.O.).

  • BVerwG, 21.09.1993 - 1 D 39.92

    Entnahme von Bargeld gegen Einlage eines Zettels in die Kasse - Zugriff eines

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 1 D 52.97
    Der Senat hat zwar eine vollständige und vorbehaltlose Offenbarung nicht davon abhängig gemacht, daß sie gegenüber dem Vorgesetzten selbst erfolgt, sondern eine solche auch dann angenommen, wenn sie z.B. gegenüber der Polizei (Urteil vom 4. September 1996 - BVerwG 1 D 1.96 - DokBer B 1997, 23 = Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 8 m.w.N.) oder - je nach den Umständen des Einzelfalls - gegenüber einem Kollegen (Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 39.92 - BVerwGE 103, 1 [BVerwG 21.09.1993 - 1 D 39/92]-4 = DokBer B 1994, 7 = ZBR 1994, 81 = NVwZ-RR 1994, 218 = ÖD 1994, 41-42) erfolgt.
  • BVerwG, 28.05.1997 - 1 D 74.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei freiwilligen Wiedergutmachung des

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 1 D 52.97
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 6. Mai 1998 - BVerwG 1 D 45.97 - Urteil vom 28. Mai 1997 - BVerwG 1 D 74.96 - IÖD 1998, 27 = DÖD 1998, 69, jeweils m.w.N.) ist eine mildere Bewertung des Fehlverhaltens möglich, wenn ein bisher unbescholtener Beamter vor Entdeckung der Tat den angerichteten Schaden aufgrund eigenen Antriebs ohne Furcht vor Entdeckung insgesamt wiedergutgemacht hat.
  • BVerwG, 04.09.1996 - 1 D 1.96

    Disziplinarmaßnahmen wegen einer Verurteilung wegen Untreue und Urkundenfälschung

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 1 D 52.97
    Der Senat hat zwar eine vollständige und vorbehaltlose Offenbarung nicht davon abhängig gemacht, daß sie gegenüber dem Vorgesetzten selbst erfolgt, sondern eine solche auch dann angenommen, wenn sie z.B. gegenüber der Polizei (Urteil vom 4. September 1996 - BVerwG 1 D 1.96 - DokBer B 1997, 23 = Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 8 m.w.N.) oder - je nach den Umständen des Einzelfalls - gegenüber einem Kollegen (Urteil vom 21. September 1993 - BVerwG 1 D 39.92 - BVerwGE 103, 1 [BVerwG 21.09.1993 - 1 D 39/92]-4 = DokBer B 1994, 7 = ZBR 1994, 81 = NVwZ-RR 1994, 218 = ÖD 1994, 41-42) erfolgt.
  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 D 58.95

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Beamten des mittleren Postdienstes - Entnahme von

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 1 D 52.97
    Im letztgenannten Fall ist jedoch eine die Annahme des Milderungsgrundes rechtfertigende Offenbarung dann verneint worden, wenn der Kollege vom Täter veranlaßt worden war, sein Wissen nicht an Vorgesetzte weiterzugeben, mit ihm also Absprachen oder sonstige Vorkehrungen zum Zweck der Geheimhaltung des Vorgangs getroffen worden waren (vgl. Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 D 58.95 - Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 12.11.1997 - 1 D 48.96

    Veruntreuung dienstlich erlangter Gelder durch einen Postbeamten als schweres

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 1 D 52.97
    Wie im angefochtenen Urteil zutreffend ausgeführt ist, stellt die dem Beamten zur Last gelegte vorübergehende Veruntreuung dienstlich anvertrauter Gelder nach ständiger Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 12. November 1997 - BVerwG 1 D 48.96 - m.w.N.) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen (§ 77 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 54 Sätze 2 und 3, § 55 Satz 2 BBG) dar, daß der Beamte grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung seines Dienstverhältnisses rechnen muß.
  • BVerwG, 21.07.1993 - 1 D 46.92

    Disziplinarverfahren gegen einen Posthauptschaffner wegen dienstlicher Vergehen -

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 1 D 52.97
    Krankhafte Spielleidenschaft kann grundsätzlich nur in ganz wenigen, extrem gelagerten Fällen zu einer die Schuldfähigkeit ausschließenden seelischen Abartigkeit im Sinne von § 20 StGB führen (Urteil vom 21. Juli 1993 - BVerwG 1 D 46.92 - m.w.N.).
  • BVerwG, 06.05.1998 - 1 D 45.97

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Veruntreuung durch einen Postbeamten -

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 1 D 52.97
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 6. Mai 1998 - BVerwG 1 D 45.97 - Urteil vom 28. Mai 1997 - BVerwG 1 D 74.96 - IÖD 1998, 27 = DÖD 1998, 69, jeweils m.w.N.) ist eine mildere Bewertung des Fehlverhaltens möglich, wenn ein bisher unbescholtener Beamter vor Entdeckung der Tat den angerichteten Schaden aufgrund eigenen Antriebs ohne Furcht vor Entdeckung insgesamt wiedergutgemacht hat.
  • BVerwG, 20.05.1998 - 1 D 74.97

    Vorübergehende Verwendung amtlich anvertrauten Geldes für private Zwecke -

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1998 - 1 D 52.97
    In diesem Fall kann und muß im Hinblick auf die als selbstverständlich geforderte und ständig eingeübte korrekte Verhaltensweise von dem Beamten erwartet werden, daß er auch bei erheblich verminderter Einsichts- und/oder Steuerungsfähigkeit noch genügend Widerstandskraft gegen strafbares Verhalten im Dienst aufbietet (stRspr, z.B. Urteil vom 20. Mai 1998 - BVerwG 1 D 74.97 - m.w.N.).
  • OVG Saarland, 08.03.2004 - 7 R 1/03

    Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats

    Wer diese für den geordneten Postbetrieb unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, kann in der Regel nicht Beamter bleiben so BVerwG, Urteile vom 5.10.1994 - 1 D 31/94 -, E 103, 177, vom 26.1.1994 - 1 D 34/93 -, vom 8.7.1998 - 1 D 52/97 - und vom 11.12.2002 - 1 D 11/02 -, alle bei Juris.

    Schließlich darf der Zugriff auf das amtlich erlangte Geld allein zu dem Zweck erfolgt sein, die existenzbedrohende Situation abzuwenden oder zu mildern vgl. zu alldem BVerwG, Urteile vom 26.1.1994 - 1 D 34/93 -, bei Juris, vom 5.10.1994 - 1 D 31/94 -, E 103, 177, vom 28.11.1995 - 1 D 29/95 -, bei Juris, vom 26.3.1996 - 1 D 58/95, Buchholz 232 § 54 Satz 2 BBG Nr. 7, und vom 8.7.1998 - 1 D 52/97 -, bei Juris; zusammenfassend D. Mayer, a.a.O., B. II 10 Rdnr. 11.

  • OVG Saarland, 17.05.2006 - 7 R 2/06

    Kein freiwilliges Offenbaren bei Irrtum, entdeckt zu sein; Einbeziehung einer

    Deshalb offenbart sich zwar derjenige freiwillig, der zu diesem Zeitpunkt bereits unter konkretem Verdacht steht, davon aber nichts weiß; demgegenüber handelt derjenige nicht freiwillig, der sich - wenn auch zu Unrecht - bereits entdeckt glaubt vgl. zum Merkmal der Freiwilligkeit BVerwG, Urteile vom 8.7.1998 - 1 D 52.97 -, vom 7.2.2001 - 1 D 69.99 -, ZBR 2001, 332 (333), vom 27.11.2002 - 1 D 10.02 -, vom 11.12.2002 - 1 D 11.02 - und vom 23.2.2005 - 1 D 13.04 -, ZBR 2005, 252 (253).
  • BVerwG, 30.09.1998 - 1 D 84.97

    Beamtendisziplinarrecht - Freiwillige Wiedergutmachung bzw. Offenbarung des

    Nach der Rechtsprechung des Senats läßt die freiwillige, nicht durch Furcht vor Entdeckung bestimmte vollständige und vorbehaltlose Offenbarung des durch den privaten Verbrauch dienstlich anvertrauten Geldes der Deutschen Telekom AG zugefügten materiellen Schadens vor Entdeckung der Tat ausnahmsweise die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses eines bisher unbescholtenen Beamten zu (z.B. Urteil vom 8. Juli 1998 - BVerwG 1 D 52.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 23.03.1999 - 1 D 8.98
    Im letztgenannten Fall ist jedoch eine die Annahme des Milderungsgrundes rechtfertigende Offenbarung zu verneinen, wenn der Kollege vom Täter veranlaßt wird, sein Wissen nicht an Vorgesetzte weiterzugeben, mit ihm also Absprachen oder sonstige Vorkehrungen zum Zweck der Geheimhaltung des Vorgangs getroffen werden (vgl. Urteil vom 26. März 1996 - BVerwG 1 D 58.95 - m.w.N., vgl. auch Urteil vom 8. Juli 1998 - BVerwG 1 D 52.97 -).
  • BVerwG, 01.09.1999 - 1 D 26.98

    Verspätete Abrechnung eingezogener Nachnahmebeträge eines Postzustellers im

    Zugunsten des Beamten ist deshalb davon auszugehen, daß er bis zum Zeitpunkt der Wiedergutmachung des letzten veruntreuten Betrages von den Nachforschungen nichts wußte und eine Entdeckung auch nicht konkret befürchten mußte (vgl. Urteil vom 8. Juli 1998 - BVerwG 1 D 52.97 -).
  • BVerwG, 15.06.1999 - 1 D 29.98

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Verstoß eines

    Nach der Rechtsprechung des Senats (z.B. Urteil vom 5. Februar 1991 - BVerwG 1 D 34.90 - BVerwGE 93, 38 ; Urteil vom 8. Juli 1998 - BVerwG 1 D 52.97 - m.w.N.) läßt die freiwillige, nicht durch Furcht vor Entdeckung bestimmte vollständige Offenbarung oder Wiedergutmachung des durch den privaten Verbrauch dienstlich anvertrauten Geldes der Post zugefügten materiellen Schadens vor Entdeckung der Tat ausnahmsweise die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses zu.
  • BVerwG, 25.09.2001 - 1 D 62.00

    Innerdienstliches Dienstvergehen wegen fiktiver Postsparbuchauszahlungen und

    Diese Notlage muss unverschuldet und aus der Sicht der Beamtin ausweglos sein (stRspr, z.B. Urteil vom 8. Juli 1998 - BVerwG 1 D 52.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 32.98

    Disziplinarmaßnahme der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst - Verstoß eines

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats kann von der Höchstmaßnahme abgesehen werden, wenn der Beamte in einer unverschuldeten, ausweglosen Notlage gehandelt hat und der Zugriff auf dienstlich erlangtes oder anvertrautes Geld allein zu dem Zweck erfolgte, eine für den Beamten und seine Familie existenzielle Notlage abzuwehren oder zu mildern (vgl. z.B. Urteil vom 8. Juli 1998 - BVerwG 1 D 52.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 29.09.1999 - 1 D 32.99

    Veruntreuung von Nachnahmegeldern und Zustellentgelt durch einen

    Diese Notlage muß unverschuldet und aus der Sicht des Beamten ausweglos sein (Urteil vom 8. Juli 1998 - BVerwG 1 D 52.97 - m.w.N.).
  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 D 64.98

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung eines Beamten wegen Untreue und

    Diese Notlage muß unverschuldet und aus der Sicht des Beamten ausweglos sein (stRspr, z.B. Urteil vom 8. Juli 1998 - BVerwG 1 D 52.97 - mit weiteren Nachweisen).
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